Impressum

© 1999 - 2007

Skoupi / Skoupi GbR

Beate Skoupi
Andrea Skoupi

Gegründet 1986

Max-Planck-Ring 56
D-46049 Oberhausen

Fon: 0208 63556-0
Fax: 0208 63556-15

E-Mail: info@dita-moderna.de

USt-ID-Nr. DE 11 95 010 49

Öffnungszeiten:
Mo - Do: 8.30 Uhr - 17.00 Uhr
Fr:         8.30 Uhr - 14.00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Kaufverträge
Alle Lieferungen aus Kaufverträgen erfolgen grundsätzlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfalle keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
Evtl. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hierdurch ausdrücklich widersprochen. Diese finden keine Anwendung und verpflichten uns nur im Falle einer schriftlichen Anerkennung. Soweit der Inhalt früherer Schreiben oder Verhandlungen mit unserer Auftragsbestätigung im Widerspruch stehen sollte, ist die letztere maßgebend. Abänderungen der Bedingungen dieser Auftragsbestätigung zu Ungunsten von dita moderna sind nur wirksam, wenn sie von dita moderna unter Angabe der Nr. und des Datums der Auftragsbestätigung als Nachtrag schriftlich bestätigt worden sind.
Die Verkaufsangestellten von dita moderna sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 2 Preise
Den bestätigten Preisen liegen die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Frachten, Zölle, Gebühren, Mehrwertsteuer, Hafenkosten und ähnlichen Preisbestandteile zugrunde.
Maße und Mengen der bestellten Waren werden so genau wie möglich berücksichtigt. Bei Printobjekten ist eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % zulässig und wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Muster und graphische Gestaltungen, die auf Veranlassung des Auftraggebers gestellt oder durchgeführt wurden, werden auch bei Nichterteilung eines Auftrages berechnet.

§ 3 Angebote
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

§ 4 Muster
Sämtliche Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster und sind in keiner Weise für bestimmte Eigenschaften bindend. Zur Verfügung gestellte Muster sind bei Rückforderung dita moderna auszuhändigen.

§ 5 Lieferung und Leistungen
Alle angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind, besonders vermerkt, wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages. Werden die nicht besonders vereinbarten Termine erheblich überschritten, kann der Käufer die Warenlieferung mit einer Lieferfriststellung anmahnen.
Sind besonders vermerkte Termine (z.B. Fixtermine) Bestandteil eines Auftrages, der noch in der Bearbeitung ist hinsichtlich Druckgestaltung, Satzänderungen, etc., so kann dita moderna aufgrund von fehlender Mitwirkung des Kunden, die eine zeitliche Einhaltung des bestätigten Liefertermins unmöglich macht, vom Vertrag zurücktreten oder den bereits zugesagten Liefertermin außer Kraft setzen.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dita moderna die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Unterlieferanten eintreten – hat dita moderna auch bei verbindlich zugesagten Terminen nicht zu vertreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Wird uns die Vertragserfüllung aus den oben genannten Gründen (Beschaffungs-, Fabrikations-, Lieferstörungen oder höhere Gewalt) ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht befreit.
dita moderna ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Ist der Kunde mit der Zahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
Kann der Käufer die Ware bei Ankunft, aus welchem Grund auch immer, nicht in Empfang nehmen, so sind die daraus entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.

§ 6 Mängelgewährleistungen und Beanstandungen
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Geschieht das nicht, so sind dadurch auch alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Auch berechtigte Reklamationen geben dem Käufer kein Recht, die Annahme der Waren zu verweigern oder zu verzögern.
Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben von Werbeartikeln in Werbemittelkatalogen haftet dita moderna nur insoweit, wie die Qualitäten der Materialien von den angeführten Eigenschaften der Anpreisung des Vorlieferanten abweichen und Mängelrügen im Sinne des Auftraggebers an den Vorlieferanten weitergeführt werden können.
Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen (festgelegt durch den Verein Deutscher Papierlieferanten) in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Eigenschaften und Ausführungen bei Lieferung von Papiererzeugnissen, sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftraggebers.
Zu tolerierende Farbabweichungen zwischen Originalvorlagen und Reproduktionen, hervorgerufen durch die Drucktechnik, gelten nicht als berechtigter Grund für Mängelrügen. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung, so darf kein Stück der beanstandeten Ware ge- oder verbraucht werden. Geschieht dies doch, ist die Beanstandung gegenstandslos.

§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller zur Verfügung gestellter Druckunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei dita moderna.
Alle mit den von uns gelieferten Arbeiten zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte werden im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes auf den Auftraggeber übertragen, in welchem räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzungsrechte bestimmt sind.
Produktionsmittel, wie z.B. Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Stanzen, Stempel etc. bleiben Eigentum des Käufers und werden durch dita moderna archiviert und verwahrt. Rücklieferungen müssen schriftlich oder fernmündlich erwünscht und vermerkt werden. Werden diese Hilfsmittel drei Jahre nicht eingesetzt, haben wir das Recht ohne vorherige Benachrichtigung diese entschädigungslos zu vernichten.
dita moderna kann auf Druckerzeugnissen auch ohne Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf dita moderna hinweisen.

§ 8 Korrekturen
Korrekturabzüge oder Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und dita moderna schriftlich druckreif erklärt zurückzugeben. dita moderna haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Von uns gefertigte Druckvorlagen, von denen der Auftraggeber oder der Kunde einen Korrekturabzug erhält, sind von diesen genauestens zu prüfen, da sie als Bestätigung der Druckausführung gelten. Bei zur Verfügung gestellten Druckvorlagen entbindet sich dita moderna jeglicher übersehener Fehler.
Falls keine präzisen Angaben über die Platzierung von Werbeanbringungen auf Werbeartikeln gemacht werden oder die vorgeschriebene Platzierung aus technischen Gründen nicht einzuhalten ist, wird ein vorgesehener Werbetext, Geschäftslogo etc. in Zustimmung und Zusammenarbeit mit unserem Vorlieferanten an einer für uns technisch geeigneten Stelle angebracht. Für Beanstandungen daraus übernehmen wir keine Haftung.

§ 9 Konkurrenzausschluss
Wir verpflichten uns, unsere Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewähren auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen.
Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch uns, korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen.

§ 10 Präsentationen
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch uns, mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungstreibenden, erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgeltes. Das Präsentationshonorar wird im Falle der Auftragserteilung auf die Agenturvergütung angerechnet. Urheberrechte und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei uns.

§ 11 Treubindung
Die Treubindung gegenüber unserem Auftraggeber verpflichtet uns zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch uns, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion.
Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne der Werbungstreibenden.

§ 12 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Einlösung von Schecks und Wechseln bleibt uns das Eigentum der gelieferten Ware vorbehalten. Auch dann, wenn vom Kunden ein Teil veräußert wurde, haben wir Anspruch auf den Rechnungsbetrag.
Insbesondere darf der Kunde die Ware bis zur vollständigen Bezahlung weder einem Dritten verpfänden oder sicherheitshalber übereignen. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist seitens des Käufers auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und dita moderna unverzüglich Mitteilung zu machen.
Die aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden Forderungen gehen in voller Höhe der ursprünglichen Rechnungsbeträge auf dita moderna über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf.

§ 13 Versand und Gefahrenübergang
Die Versendungsgefahr bei Lieferung ab Werk liegt beim Käufer. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernehmen wir keine Haftung; dies gilt auch bei vereinbarter Lieferung frei Haus.
Die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware der für den Versand zuständigen Person übergeben ist.

§ 14 Verpackung
Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten und wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Falls nicht besonders vermerkt, ist sie im Kaufpreis enthalten und wird nicht zurückgenommen.

§ 15 Zahlung
Alle Dienstleistungen sind netto innerhalb 14 Tagen zahlbar. Bei Zahlung von Rechnungen über Werbeartikel per Nachnahme, Zahlung in bar, durch Scheck oder Banküberweisung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skonto von 2 %, sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonstige fällige Forderung besteht.
Bei der Annahme von Wechseln oder Schecks wird die damit gewährte Stundung ohne weitere Erklärung hinfällig, sobald eines der Papiere zu Protest geht bzw. nicht eingelöst wird.
Aufrechnungen oder Abzüge jeder Art sind nur zulässig bei unbestrittenen Forderungen.

§ 16 Haftung
Im Rahmen unserer vertraglichen Aufgaben haften wir dem Auftraggeber gegenüber nur für den Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zu unseren Aufgaben gehört es nicht, den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen.
Für vom Kunden überlassene Vorlagen, Muster, Druckträger und andere, der Wiederverwendung dienende Gegenstände übernimmt dita moderna keine Haftung.

§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Oberhausen, auch für Scheck- und Wechselklagen. Der Agentur- und Kaufvertrag unterliegt Deutschem Recht.

§ 18 Anpassung
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise mit den auch für Kaufleute zwingenden Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 unvereinbar sein, so sind sie unter entsprechender Anpassung in dem nach diesem Gesetz zulässigen Umfange sinngemäß umzudeuten und dadurch anzuwenden.

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